Keinersgarten

Tipps und Hinweise rund um den Kleingarten
 

Einsatz von Chemie

 

Irgendjemand hat mal gesagt, dass der Kleingärtner der größte Umweltverschmutzer sei. Ich glaube, dass hiermit der unkontrollierte Einsatz der vielen Mittelchen gemeint ist, welcher man habhaft werden kann.

Ein Paradebeispiel ist Bi58. Einige nehmen es für Alles obwohl es nur ein Pestizid, also ein Mittel gegen unliebsame Tierchen ist und nicht im Freien angewendet werden darf, sprich nur im (Gewächs-)Haus. Es macht keinen Unterschied zwischen Blattlaus oder Biene und hilft auch nicht gegen Mehltau oder Rosenrost und stinken tut´s obendrein. Auch wird gern mal Unkraut „weggespritzt“. Egal ob Salz, Essig, Glyphosathaltige Mittel oder andere Herbizide, diese Dinge sind im Kleingarten nur zulässig, wenn „anderweitig größerer Schaden nicht abzuwenden ist“. Zudem ist der Einsatz von Herbiziden nur auf sogenanntes Kulturland zulässig. Also kein Einsatz auf Wegen, Einfahrten, in der Nähe von Gewässern und Abwasser (Gullys) oder auch am Gartenzaun.

Also erst schauen was krankt, was stört, dann beraten lassen und nicht vergessen, die Packungsbeilage zu lesen. Viel hilft nicht immer viel, höchstens dem Hersteller oder Verkäufer. Und auch hier gilt, Vorbeugen ist besser als Heilen.

Die Chemietoilette ist im Kleingarten nicht zulässig, da hier die Entsorgung nicht erfolgen kann. Der Einsatz von Komposttoiletten ist umstritten. Hier liegt der Grund vermutlich bei der EU. Die Fäkalien dürfen kompostiert werden, jedoch darf der Kompost nicht als solcher ausgebracht werden. Die Logik erschließt sich hier wohl nur Bürokraten, zumal das Verbringen von Gülle auf Feldern zur Erzeugung menschlicher Nahrung praktikabel ist. Also dichtes Sammelbecken für unsere Hinterlassenschaften und Entsorgen lassen. So entgeht man jeglichen umwelt-bürokratischen Konflikten. 

 
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