Gartengrenzen und Hecken
Als Abgrenzung zu Wegen und Nachbargärten können Zäune und/oder Pflanzen dienen. Der Zaun bzw. die Hecke zum Weg ist laut Rahmenkleingartenordnung auf eine Höhe von 1,2m begrenzt.
Auf Grund der befahrbaren Wege in unserer Anlage dürfen wir bis auf 1,5m gehen, auch an den Querwegen. Der Kleingarten soll immer noch einsehbar und als solcher erkennbar sein. Eine totale Abschirmung, wie von einigen Pächtern praktiziert, ist also unzulässig. Auch die Abgrenzungen zum Nachbarn sind geregelt. Hierbei spielt nicht nur die Heckenhöhe von 80cm, sondern auch der Abstand eine wichtige Rolle. Anpflanzungen müssen nicht nur im jungen Stadium von der eigenen Parzelle aus leicht zu pflegen sein. Sind Bäume und Sträucher erst einmal gut gewachsen, so kann es schnell passieren, dass sie in Nachbars Garten reichen und zu Unmut führen. Es hat schon seinen Sinn die gesetzlich vorgegebenen Pflanzabstände nicht zu unterschreiten. Diese sind in der Anlage 01 der Rahmenkleingartenordnung festgelegt und betragen bei kleineren Bäumen je nach Art 2-3m und bei Form- und Zierhecken 2m.