Nichterlaubte Anpflanzungen
Hier sollte jeder Pächter sich die Rahmenkleingartenordnung durchlesen. Es hat schon seinen Grund, warum einige Pflanzen nicht in Kleingärten gestattet sind.
Es kann es sich dabei um die sogenannten invasiven Neophyten wie Staudenknöterich oder hornfrüchtiger Sauerklee handeln, welche sich zu sehr ausbreiten, keine heimischen Gegenspieler haben und somit nicht mehr ohne sehr großen Aufwand wieder zu entfernen sind. Ambrosia oder der Riesenbärenklau sind dazu noch gesundheitsschädlich.
Dann gibt es noch Pflanzen, welche Krankheiten auf unsere Kulturpflanzen übertragen. So gibt es den Wacholderrost, welcher im Frühjahr seine Sporen entlässt und diese unsere Birnen infiziert und als Birnengitterrost die Bäume schädigt. Im Gegensatz zum Birnbaum, welcher im Herbst die Blätter abwirft, bleibt der Wacholder infiziert. Da nicht alle Wacholder anfällig sind, es aber inzwischen unzählige Kreuzungen/Züchtungen gibt, sind prinzipiell alle Wacholderarten (Juniperus) verboten.
Ähnlich verhält es sich mit den fünfnadeligen Kiefern und den Johannisbeeren. Die starke Wuchskraft oder besser der unbändige Wille sich auszubreiten, sind Kriterien um z.B. Bambus oder Chinaschilf zu verbieten. Eine solch bewachsene Fläche zu rekultivieren, sprich Bereinigen, kostet nicht nur Zeit und Muskelkraft.
Dann haben wir noch die Weiden, nicht nur die Korkenzieherweide wird inzwischen aus unseren Gärten verbannt. Hierfür ist ein Holzbohrer, der sogenannte Weidenbohrer verantwortlich. Ein nettes Tierchen, welches als Raupe ganz schönen Schaden anrichten kann, und das dann weiterführend nicht nur an der Weide.
Kommen wir zu Bäumen welche nicht in den Kleingarten gehören, weil sie einfach zu groß werden oder ihre Wurzeln mit der Zeit das Pflanzen von Obst oder Gemüse erschweren. Klar eine Thuja ist als Hecke schnell hochgewachsen, ein prima Sicht- und Staubschutz, doch nach ein paar Jahren sind Stamm und Wurzel zu mächtig und daher für Kleingärten ungeeignet. Warum sind keine hohen Wald- und Parkbäumen auf den Parzellen erlaubt? Hier sind die Beeinträchtigungen der kleingärtnerischen Nutzung das Problem.
Die KGV "Hellersiedlung-Nordhöhe" e. V. auf dem Heller bildet da eine Ausnahme. Durch ihre Gesamtgröße und der Größe der Parzellen sind einzelne Bäume oder kleine Baumgruppen sogar erwünscht, solange sie die kleingärtnerische Nutzung im eigenen und den anderen Gärten nicht beeinträchtigen. Durch die „Scheerwinde“ auf dem Heller und seiner Anbindung zur Dresdner Heide sind sie ein Teil des Umwelt- und Naturschutzes.